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Berufliche Reha / Berufsförderung

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Details

mit Hilfe der BG oder der Deutschen Rentenversicherung

Was ist eine berufliche Rehabilitation?

Die deutsche Rentenversicherung und die Berufsgenossenschaften sind daran interessiert Menschen, die auf Grund gesundheitlicher Beschwerden Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht oder nur noch eingeschränkt nachgehen können, wieder in das Arbeitsleben zurück zu führen.

Hierfür sind zwei Möglichkeiten geschaffen worden. Zum einen die klassische berufliche Rehabilitation, die Ihnen möglicherweise ganz neue Perspektiven bietet, in dem Sie beispielsweise eine Umschulung beginnen.
Zum anderem besteht die Möglichkeit einer Berufsförderung. Dies hat ebenfalls den Sinn, Sie aus der derzeitigen Lage heraus zu führen, jedoch erhalten Sie hierbei keine Umschulung sondern eine Weiterbildung. Diese soll Ihnen ermöglichen, neue Wege zu beschreiten, ohne dass Sie zwingend den Beruf oder gar die Branche wechseln müssen. Hier wäre beispielsweise ein Meisterkurs zu nennen. Diese Fortbildung bietet Ihnen die Möglichkeit, dem eigentlichen Beruf weiterhin nachzugehen, aber eher in einer planerischen statt ausführenden Stellung.

Welche Kosten können übernommen werden?

Hiermit erhalten Sie je nach persönlichen Gegebenheiten und Bedarf verschiedene finanzielle Zuwendungen.
Folgende Kosten können übernommen werden:

  • Lehrgangs-Gebühren inkl. Prüfungsgebühren
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Kosten für Unterbringung
  • Kinderbetreuungskosten
  • Unterhaltskosten
  • u.v.m. …

.
Welche Kosten nun genau übernommen werden bzw. wie sich eine mögliche Rehabilitation zusammensetzt, ist im Einzelfall von der zuständigen Stelle zu prüfen.

Voraussetzung um diese Unterstützung zu erhalten:

Ob und in welchem Umfang eine Förderung möglich ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel Alter, Bildungsstand, Ihrer gesundheitliche Verfassung, dem ausgeübten Beruf und vieles mehr.

Dies ist im Einzelfall, mit Ihrem Sachbearbeiter der zuständigen Behörde zu prüfen.

Grundlegend muss nachgewiesen worden sein, dass Ihr Gesundheitszustand eine Förderung unumgänglich macht. Die Prüfung erfolgt durch Ihre zuständige Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft.

Des Weiteren muss bei der Berufsgenossenschaft zwingend entweder eine anerkannte Berufskrankheit oder ein Arbeits-/Wegeunfall vorliegen.

Nähere Informationen finden Sie unter:

Was müssen Sie bei der Auswahl der Bildungseinrichtung beachten?

Folgende Voraussetzungen muss die Bildungsstätte mindestens erfüllen:
>> Anerkannte und gültige Trägerzulassung

GIBT ES MEHRERE KURSANBIETER, DIE DIESE VORAUSSETZUNGEN ERFÜLLEN, HABEN  SIE DIE FREIE WAHL!

Sie möchten mehr erfahren?

Da die genauen Regelungen und persönlichen Voraussetzung im Einzelfall zu prüfen sind, raten wir Ihnen sich an Ihr Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaft zu wenden.

Dort kann genau geprüft werden, welche Ansprüche Sie geltend machen können und welche Anforderungen im Detail erfüllt werden müssen.

Unser Service

Sollten Sie nicht genau wissen, ob Ihr gewünschter Kurs überhaupt förderfähig ist oder wer Ihr Ansprechpartner ist, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne beratend zur Seite.

 

 

 

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