Das Meister-Bafög
- Details
- Kategorie: Uncategorised
- Erstellt: Dienstag, 11. Juli 2017 07:36
- Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 04. Januar 2022 08:41
- Veröffentlicht: Dienstag, 11. Juli 2017 07:36
- Geschrieben von Super User
- Zugriffe: 34288
Wozu dient das Meister-Bafög?
Das Meister-Bafög wurde geschaffen, um Personen eine Aufstiegsfortbildung zu erleichtern.
Das wesentliche Ziel dieses Bafög ist, Menschen die Möglichkeit zu bieten, eine Weiterbildung zu durchlaufen, um zukünftig eine Führungsposition zu besetzen. Am häufigsten genutzte und geförderte Möglichkeiten sind Vorbereitungskurse zum Meister oder Industriemeister. Förderfähig sind aber auch Kurse wie der Vorbereitungskurs zum geprüften technischen Betriebswirt oder zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Was das Meister-Bafög sehr attraktiv macht, ist die Kombination von staatlicher Förderung und KFW-Darlehen. Hierzu mehr in unserem Rechenbeispiel.
Umfangreiche Informationen zum Thema "Förderfähig" finden Sie unter:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/die-foerderung/was-wird-gefoerdert/was-wird-gefoerdert_node.html
Welche Kosten werden gefördert bzw. finanziert?
Um hier eine korrekte Aussage treffen zu können, muss zwischen Vollzeit- und Teilzeitkursen unterschieden werden, denn der Umfang der Förderung ist hier unterschiedlich.
Folgende Kosten sind bei einem Teilzeitkurs förderfähig bzw. finanzierbar:
- Lehrgangsgebühren
- Prüfungsgebühren
- Meisterstück
Folgende Kosten sind bei einem Vollzeitkurs förderfähig bzw. finanzierbar:
- Lebenserhaltungskosten
hierfür gibt es festgelegte Berechnungsgrundlagen wie Familienstand, sonstige Einkünfte und vieles mehr. Die genaue Höhe der Zuwendungen muss im Einzelfall berechnet werden. - Lehrgangsgebühren
- Prüfungsgebühren
- Meisterstück
Dies soll Ihnen eine kleine Übersicht über die Fördermöglichkeiten geben. Weitere Informationen können Sie direkt bei uns erhalten oder Sie schauen auf:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/die-foerderung/wie-wird-gefoerdert/wie-wird-gefoerdert_node.html
Persönliche Voraussetzung um diese Unterstützung zu erhalten?
Generell kann jeder diese Förderung in Anspruch nehmen, der eine Aufstiegsfortbildung an einer anerkannte Bildungsstätte oder Fachschule beginnen möchte, vollkommen unabhängig vom Alter.
Selbst eine Privatinsolvenz ist kein Ausschlusskriterium, denn eine solche Fortbildung soll Ihnen ermöglichen, sich beruflich und finanziell zu verbessern, wodurch eine Tilgung der Altlasten möglicherweise vereinfacht wird.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie in erster Linie nachweisen, dass Sie die Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung bei der zuständigen Stelle erfüllen. Natürlich muss der gewünschte Abschluss förderfähig sein und dazu dienen, einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen.
Sollten Sie beispielsweise bereits einen Meisterbrief haben und möchten nun einen weiteren Meistertitel erlangen, wird dies schon sehr schwierig. Streben Sie jedoch nach dem Meister den Betriebswirt an, dann ist dies wiederum möglich.
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/wer-wird-gefoerdert-1699.html
Rechenbeispiel der Förderung:
Meisterkurs in Teilzeit
Bei diesen Lehrgangsgebühren handelt es sich um fiktive Zahlen, diese sollen Ihnen lediglich aufzeigen, was und in welchem Umfang gefördert wird.
Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren | 6000,00 € | |
Zuschussanteil Bafög | -3000,00 € | -50% |
Finanzierungsbetrag KFW | 3000,00 € | |
Darlehenserlass bei erfolgreicher Prüfung | -1500,00 € | -50% |
Zurückzuzahlender Betrag | 1500,00 € |
Erst 2 Jahre nach Ablauf des Kurses beginnen Sie mit der Rückzahlung des Darlehens und dies zu günstigen Konditionen.
Unser Service
Benötigen Sie noch weitere Informationen oder möchten Sie einen unserer Meisterkurse besuchen und prüfen ob Sie die Voraussetzungen erfüllen?
Dann können Sie uns jederzeit kontaktieren, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.