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Gefahrgutbeauftragte Straße

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Details

 Wieso und für wen ist diese Schulung zwingend erforderlich?

Unternehmen die gefährliche Güter transportieren oder für den Transport vorbereiten, sprich die als Absender, Verlader, Verpacker oder Beförderer am Transport gefährlicher Güter mit Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen beteiligt sind, müssen schriftlich mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. 

Hiervon gibt es gemäß §2 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung folgende Befreiungen:

"(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Unternehmen,

1. denen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Triebfahrzeugführer, Schiffsführer, Besatzung in der Binnenschifffahrt, Betreiber einer Annahmestelle in der Binnenschifffahrt, Empfänger, Reisender, Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen, Wiederaufarbeiter von Verpackungen und Großpackmitteln (IBC) und als Stelle für Inspektionen und Prüfungen von IBC zugewiesen sind,

2. denen ausschließlich Pflichten als Auftraggeber des Absenders zugewiesen sind und die an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr beteiligt sind, ausgenommen radioaktive Stoffe der Klasse 7 und gefährliche Güter der Beförderungskategorie 0 nach Absatz 1.1.3.6.3 ADR,

3. denen ausschließlich Pflichten als Entlader zugewiesen sind und die an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr beteiligt sind,

4. deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter erstreckt, die von den Vorschriften des ADR/RID/ADN/IMDG-Code freigestellt sind,

5. deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter im Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiffs- oder Seeverkehr erstreckt, deren Mengen die in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR festgelegten höchstzulässigen Mengen nicht überschreiten

6. deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter erstreckt, die nach den Bedingungen des Kapitels 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN/IMDG-Code freigestellt sind, und

7. die gefährliche Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben befördern, wobei dies bei radioaktiven Stoffen nur für solche der UN-Nummern 2908 bis 2911 gilt.

(2) Die Befreiungstatbestände nach Absatz 1 können auch nebeneinander in Anspruch genommen werden."

Als Beauftragte Person für Gefahrgut darf nur tätig werden, wer eine erfolgreiche Gefahrgutbeauftragten-Schulung mit einer IHK-Prüfung absolviert hat. Die Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte bestehen aus mehreren Teilen. Zum einen enthält die Schulung den verkehrsübergreifenden Teil, der Verkehrsträger unabhängig ist, und des weiteren die inhaltlichen Spezifikationen der jeweiligen Verkehrsträger (Straße, Schiene, Binnenschiff und Seeschiff). Für jeden Verkehrsträger muss eine jeweilige Schulung und eine entsprechende Prüfung abgelegt werden, wenn Sie einen Verkehrsträger abgeschlossen haben benötigen Sie jedoch nur noch einen Aufbaukurs für den jeweiligen Verkehrsträger.

Die Bescheinigung für Gefahrgutbeauftragte ist auf fünf Jahre befristet und muss durch eine Auffrischungsprüfung vor der IHK aufgefrischt werden. Hierfür ist kein Kurs gesetzlich vorgeschrieben, es wird jedoch empfohlen. 

Aufbau dieses Kurses

Der Gesetzgeber schreibt einen Kurs (bei Ersterwerb) mit mind. 30 Unterrichtseinheiten mit einer abschließenden Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zwingend vor. Für jeden weiteren Verkehrsträger zusätzlich einen Kurs mit mind. 10 UE.

Die Prüfung sieht  beinhaltet Multiple-Choice und offene Fragen, die Prüfung gilt als bestanden wenn mindestens 50% der Gesamtpunkt erreicht werden. Die Prüfungsdauer für die Grundprüfung beträgt 100 Minuten und die Verlängerungsprüfung dauert 50 Minuten. 

Da wir die Zeit mit 3 Tagen als sehr kurz erachten bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, im Vorfeld, einen ADR-Basiskurs, bei einer Anmeldung zum Gefahrgutbeauftragenlehrgang Straße in unserem Hause, kostenfrei zu besuchen. Da der "ADR-Schein" keine Voraussetzung darstellt und man als "Newcomer" in die Thematik einsteigen kann, diese jedoch komplex ist, empfehlen wir dies zum einen um einen entsprechenden Einblick zu erhalten und diverse Grundlagen zu schaffen. Wenn gewünscht, können Sie dann auch gerne die Prüfung gegen die Prüfungsgebühr der IHK ablegen. Diese Unterrichtseinheiten werden zwar nicht zu den Pflichtstunden des Gefahrgutbeauftragenlehrgangs angerechnet, stellen jedoch ein wertvolle Basis da. 

Wir als anerkannte Bildungseinrichtung helfen Ihnen, alle notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erlangen, um die IHK-Prüfung des Gefahrgutbeauftragten STRAßE erfolgreich zu absolvieren und im Beruf bestehen können.

Hiernach können Sie als Gefahrgutbeauftrage(r) durchstarten. 

Kursübersicht

Dauer des Kurses:

Insgesamt 30 UE Stunden sprich 3 Tage

Voraussetzungen an die Teilnehmer:
  • Die Teilnehmer müssen körperlich und geistig geeignet sein. Vorkenntnisse sich nicht erforderlich jedoch wünschenswert.
Abschluss:
  • Gefahrgutbeauftragten-Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer
Ihr Nutzen dieser Schulung:.
  • Sie erwerben die für die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragten die erforderliche Qualifikation.
  • Nach bestandener Prüfung sind Sie dazu berechtigt, als Gefahrgutbeauftragte(r) bestellt zu werden.
  • Sie kennen die rechtlichen, technischen und organisatorischen Aspekte des Gefahrgutwesen für den Verkehrsträger Straße
Referent:

Fachdozent / Ausbilder für Gefahrgutbeauftragte Straße

Preise:

Bitte kontaktieren Sie uns dafür persönlich, Sie erhalten dann ein individuelles Angebot.

Die LIVe Akademie ist von der IHK des Saarlandes als Ausbildungsstätte für Gefahrgutbeauftrage im Straßenverkehr aner­kannt.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie uns jederzeit gerne persönlich kontaktieren.


IHR LIVe AKADEMIE-TEAM

 

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Bahnhofsstraße 50
66663 Merzig