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Der Hubarbeitsbühnen- Bediener

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Details

Nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 (bisher BGR 500), DGUV Grundsatz 308-008 (bisher BGG/ GUV-G 966) sowie die DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1 " Grundsätze der Prävention müssen Bediener von Hubarbeitsbühnen/Hebebühnen:

  1. mindestens 18 Jahre alt sein,
  2. für diese Tätigkeit körperlich und fachlich geeignet sowie speziell ausgebildet sein und
  3. ihre Befähigung nachweisen.

Die entsprechende Ausbildung können Sie bei uns besuchen, damit erfüllen Sie die Anforderungen der Berufsgenossenschaften, die Ihnen optimalen Arbeits- und Versicherungsschutz garantieren wird.

Außerdem sollte jeder Bediener solcher Einrichtungen/Geräte an einer jährlichen Auffrischung teilnehmen, damit möchte die Berufsgenossenschaft eine kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter gewährleisten um so Unfälle im Zusammenhang mit Hubarbeitsbühnen/Hebebühnen zu verringern. 


Was bringt Ihnen diese Ausbildung?

Die Ausbildung wird 2 zwei Phasen aufgeteilt.

Die erste Phase besteht aus einem theoretischen Unterricht.

Als elementarer Bestandteil dieser Kenntnisse sind die entsprechenden Vorschriften für Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen der Unfallversicherungsträger (BG´s) zu kennen und zu verstehen. Aus diesem Grund werden folgende Themengebiete intensiv besprochen:

  • Gesetzliche Grundlagen der Berufsgenossenschaft
  • Unfallverhütungs- und Bedienungsvorschriften im Umgang mit Hub- und Hebeeinrichtungen
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Unterscheidung der verschiedenen Bauarten dieser Geräte
  • Sicherheitsrelevante Einrichtungen
  • Tägliche Abfahrtskontrolle (Sicht- und Funktionsprüfung)
  • Kontrolle/Prüfung der von Hub- und Hebeeinrichtungen
  • Physikalische Grundlagen (Stand- und Fahrsicherheit)
  • Tätigkeiten im öffentlichen Verkehrsraum.

Die zweite Phase besteht aus einer praxisorientierten Ausbildung. Während der praktischen Ausbildung wird besonders der Umgang/das Bedienen in Hinblick auf die fahrphysikalischen Besonderheiten geschult, wie z.B. Standsicherheit und Fahrbewegungen.

Sie erhalten alle notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten um Ihre zukünftigen Aufgaben problemlos zu bewältigen.

Kursübersicht

Dauer dieses Kurses:

Erstausbildung:

  • 2-3 Tage je nach Teilnehmerzahl und Vorkenntnisse

Jährliche Auffrischung

  • 1 Tag
Voraussetzungen an die Teilnehmer:
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
  • Körperliche und geistige Eignung
Abschluss:
  • Teilnahmezertifikat der LIVe Akademie
  • Bedienausweis
   
Referent:

Fachdozent 

Preise:

Bitte kontaktieren Sie uns dafür persönlich, Sie erhalten dann ein individuelles Angebot.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben können Sie uns jederzeit gerne persönlich kontaktieren.


IHR LIVe AKADEMIE-TEAM

 

 

So erreichen Sie uns:

Bahnhofsstraße 50
66663 Merzig